Wie sieht das Familienbild in den beiden Religionen aus?

Welche Bedeutung und welchen Stellenwert hat die Familie?

Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede gibt es?

Auf diese und weitere Fragen gehen Dekan Alban Meißer und Imam Eset Mavinehir ein.

Vorträge : Dekan Alban Meißer & Theologe Eset Mavinehir
Moderation : Chris Ludwig
Wann : Mittwoch, 15.06.2022 um 19:00Uhr (Dauer: ~90 Minuten)
Wo : Zoom-Meeting
Anmeldung unter : info@fontaene-ev.de*
* Den Link erhalten Sie nach der Anmeldung.

Wer kann wen katholisch heiraten?

Für die christliche Trauung gelten je nach Konfession bestimmte Voraussetzungen. Da ich römisch-katholisch bin, lege ich die Bedingungen aus dieser Sicht dar. Von vielen Voraussetzungen kann aber auch „dispensiert“ werden, d.h. der Pfarrer oder der Bischof kann auch ohne diese Voraussetzungen die Erlaubnis zu einer Trauung geben. Man holt diese Erlaubnis ein, wenn man Wert darauf legt, dass die katholische Kirche die eingegangene Trauung als Sakrament anerkennt.

Denn in der katholischen Kirche gilt die Ehe als Sakrament. Davon gibt es in unserer Kirche sieben: Taufe, Eucharistie bzw. Abendmahl, Firmung, Priesterweihe, Beichte, Krankensalbung und eben die Ehe. Ein Sakrament stellt eine unmittelbare Verbindung zu Gott her. Wir erfahren sinnlich eine jeweilige Eigenschaft Gottes. Beispiele: Die Taufe reinigt von Sünden, deshalb das Wasser. Jesus hat beim letzten Abendmahl gesagt: Dieses Brot ist mein Leib, dieser Wein ist mein Blut; wir nehmen Jesus Christus in uns auf. Bei der Krankensalbung vermittelt das Salböl mit seinem angenehmen Duft die Liebe Gottes zu den Kranken und seinen Willen, alle Menschen zum Heil zu führen.

Bei der Ehe zwischen Mann und Frau ist das Treueversprechen der beiden eine Verdeutlichung des Versprechens, das Gott allen Menschen gegeben hat: Liebe und Treue auf ewig, bedingungslos. Außerdem bekommen Mann und Frau gemeinsam die Eigenschaft Gottes, neues Leben zu erschaffen. Sie sind insofern Abbild Gottes.

Eine solche, sakramental verstandene Ehe kann nur zwischen Getauften und zwischen Mann und Frau geschlossen werden und ist unauflöslich. Sie muss außerdem nach katholischem Ritus geschlossen werden. Die Partnerin und der Partner müssen versprechen, immer das Wohl des jeweils anderen im Blick zu haben und müssen offen sein für die Kinder, die Gott ihnen schenken will. Sie verpflichten sich außerdem, die Kinder in der katholischen Kirche taufen zu lassen und katholisch zu erziehen. Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die Kirche diese Ehe als Sakrament an.

Sie erkennt außerdem jede andere Ehe an, die von Menschen anderer Konfession oder anderen Glaubens in deren jeweiligen Riten geschlossen wurden. Wenn zwei Ungetaufte ohne religiöses Bekenntnis also vor dem Standesamt geheiratet haben, sind sie vor der Kirche gültig verheiratet. Das gilt beispielsweise auch für evangelisch Getaufte, da nach evangelischem Verständnis die eigentliche Ehe vor dem Standesamt geschlossen wird. Die Folge: eine solche Ehe ist in den Augen der Kirche unauflöslich, eine Scheidung wird von der Kirche nicht anerkannt. Wenn eine/r der beiden eine/n katholische/n Partner/in heiraten möchte, ist dies nicht möglich.

Von folgenden Voraussetzungen kann dispensiert werden:

  • Religionsverschiedenheit: Wenn einer der Partner katholisch ist, kann von diesem Ehehindernis dispensiert werden. Dabei spielt es keine Rolle, welche Religion der andere Partner hat; einzige Voraussetzung ist, dass er noch nicht verheiratet war.
  • Konfessionsverschiedenheit: Hier sind Christen verschiedenen Bekenntnisses gemeint.
  • Eheschließungsform: Der katholische Teil bekommt die Erlaubnis, im Ritus der jeweils anderen Religion oder Konfession zu heiraten, also auch beispielsweise nur vor dem Standesamt.

Wer kann wen islamisch heiraten?

In der islamischen Religion ist die Ehe ein Vertrag, bei dem bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit dieser geschlossen werden kann. Zu den Vorrausetzungen gehört, dass die Ehepartner anwesend sind.

Der wichtigste Akt der Eheschließung ist die Annahme der Ehe vor Zeugen. Dementsprechend müssen während der Zeremonie mindestens zwei Zeugen dabei sein. Sofern keine Ehehindernisse zwischen dem Mann und der Frau bestehen, kann der Vertrag vor den Zeugen geschlossen werden. Dabei ist es nicht notwendig, dass die Zeremonie von einem Imam geleitet wird. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen erfüllt werden. Die Hauptvoraussetzung ist die Anwesenheit der Ehepartner und der Zeugen. Die zweite Voraussetzung ist die Annahme der Person zur Ehefrau bzw. zum Ehemann. Der Leiter oder die Leiterin der Zeremonie fragt die anwesenden Partner, ob sie miteinander die Ehe eingehen wollen. Nachdem die Partner die Ehe angenommen haben, sind sie „islamisch“ verheiratet. Sofern diese Hauptvoraussetzungen auch in einer standesamtlichen Trauung erfüllt werden, gilt der Ehevertrag auch nach islamischem Verständnis als geschlossen.

Neben diesen drei Hauptvoraussetzungen gibt es weitere Punkte, die je nach Rechtsschule entweder verpflichtend sind oder nicht. Dazu gehört z.B. die Brautgabe oder die Erlaubnis der Eltern.

Die Ehe kann in der islamischen Religion nur zwischen einer Frau und einem Mann geschlossen werden.

Im Folgenden werden die Voraussetzungen für eine interreligiöse Ehe ausgeführt. Die oben genannten Hauptvoraussetzungen der Ehe bleiben hierfür die gleichen.

Aus dem Koran geht hervor, dass es den Muslimen sowohl Männern als auch Frauen nicht erlaubt ist, Götzenanbeter zu heiraten. Dementsprechend kann kein Ehevertrag zwischen muslimischen und buddhistischen Partnern geschlossen werden, dies betrifft beide Geschlechter.

Ein Ehevertrag zwischen abrahamitischen Religionen, also mit Juden und Christen, ist für muslimische Männer erlaubt. Demzufolge könnte ein muslimischer Mann eine jüdische oder christliche Frau heiraten. Eine interreligiöse Ehe zwischen einer muslimischen Frau und einem jüdischen oder christlichen Mann ist dennoch nicht gestattet.

Ehepartner können sich laut dem islamischen Ehevertrag auch scheiden und erneut wieder heiraten. Dabei spielt es ebenso keine Rolle ob die Ehe interreligiös ist oder nicht. Dennoch heißt es in einer Überlieferung des Propheten, dass die Scheidung die unbeliebteste der erlaubten Handlungen bei Gott ist.